Verwaltungsstrafen

Verwaltungsstrafe – Ihr Rechtsanwalt Mag. Martin Kaufmann im Bezirk Melk und Umgebung

Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Martin Kaufmann für den Bezirk Melk und Umgebung vertritt Sie auch in Verwaltungsstrafverfahren. Wir schöpfen alle rechtlichen Mittel aus, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.

Ihr Anwalt für Verwaltungsstrafrecht

Nicht alle Gesetzesübertretungen werden von Gerichten geahndet. Verwaltungsübertretungen wie Verkehrsdelikte nach dem Führerscheingesetz und der Straßenverkehrsordnung, Fahren unter Alkoholeinfluss und ähnliche Verwaltungsstrafsachen fallen in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden. Eine Beratung durch einen Anwalt ist auch bei solchen vermeintlich kleineren Vergehen wichtig, da oft sehr hohe Geldstrafen, aber auch Freiheitsstrafen verhängt werden.

Als langjährig erfahrener Rechtsanwalt für Strafsachen prüfe ich die Strafverfügung mit dem Ziel, eine Aufhebung oder zumindest Reduzierung der Strafe zu erreichen.

Hinweis: Die Anwaltskosten für die Vertretung in einem Verwaltungsstrafverfahren werden in vielen Fällen von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Terminvereinbarung

Ich empfehle Ihnen, so schnell wie möglich eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, da im Verwaltungsstrafrecht sehr kurze Rechtsmittelfristen gelten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

+43 2752 51092 E-Mail